IFD Versicherungsmakler

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Betriebshaftpflicht

Die Unternehmensexistenz bleibt gewahrt!

Die Betriebshaftpflicht verfolgt das Ziel der

  • Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadenersatzansprüchen
  • Prüfung der Haftpflichtfrage und Entschädigung von berechtigten Ansprüchen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche des Geschädigten
  • Aktiven Werklohnklage (gesetzlich vorgesehene Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung von Werklohnforderungen des Versicherungsnehmers gegen seinen Auftraggeber)

Als wichtigste Versicherung, insbesondere eines Handwerksbetriebes, kommt es in der Betriebshaftpflicht auf einen umfangreichen und dem Betrieb angepassten Versicherungsschutz an.

Als Mindestdeckungssumme empfehlen Fachverbände heute mindestens 3 Mio. € für Personen- und 1 Mio. € für Sachschäden. Letztere Summe wird oft durch sog. Sublimits für bestimmte Schadenarten z.B.

  • Tätigkeitsschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietsachschäden
  • Leitungsschäden

usw. aufgeweicht. Es steht dann oft nur ein Bruchteil der tatsächlichen Versicherungssumme zur Verfügung.
Wir empfehlen daher eine Deckungssumme von 3 Mio. pauschal für Personen – und Sachschäden. 

Mittels Ausschreibung und nachfolgender Auswertung durch uns erhalten Sie den optimalen Gegenwert für Ihr Geld. Zusammen entscheiden wir, welcher Versicherer den Zuschlag erhält.

Gerne beraten wir Sie rund um Betriebshaftpflicht und weitere Themen!
Senden Sie uns dazu einfach das ausgefüllte Kontaktfax zurück.